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Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht bildet seit über 25 Jahren einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Der Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" ist für Rechtsanwalt Godejohann seit 1996 nicht nur Expertise sondern Selbstverpflichtung. Wir haben uns bewusst nicht auf Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite spezialisiert, um jederzeit einen umfassenden Zugang den Rechtsproblemen sowohl aus der Arbeitnehmer- wie auch aus der Arbeitgeberperspektive zu erhalten.
Insbesondere beraten und vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Bezug auf vertragliche und nachvertragliche Wettbewerbsklauseln und vertreten die Mandanten in gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Unterlassung von Wettbewerb und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Zu unseren Mandanten gehören weiterhin:
Seit dem Jahr 2005 beraten und vertreten wir insbesondere bundesweit Zeitarbeitsfirmen unterschiedlichster Branchen.
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