.
Arbeitnehmer
Wir unterstützen Arbeitnehmer bereits vor dem Eintritt in ein Arbeitsverhältnis, indem wir gemeinsam mit den Mandanten sämtliche Positionen des vorgelegten Arbeitsvertrages durchleuchten und die Mandanten auf spätere Risikolagen hinweisen.
Im täglichen Arbeitsleben stehen wir für alle anfallenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen Rede und Antwort.
Was ist für ein Arbeitnehmer noch zumutbar?
Wie kann er sich gegen unberechtigte Anweisungen, Versetzungen, Strafmaßnahmen wehren?
Welche Urlaubsansprüche kann der Arbeitnehmer wie durchsetzen?
Welche Übergriffe und Mobbingverstöße von Vorgesetzten oder Kollegen führen zu Schadensersatzansprüchen und wie setzt man diese durch?
Wie verhalte ich mich im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers?
Wie keine Altersteilzeit gesicherte Guthaben einfordern?
Was tue ich im Falle einer Insolvenz?
Wie verhalte ich mich bei einer Kündigung und welche Rechte habe ich, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden will?
Wie kann ich selbst das Arbeitsverhältnis beenden und was gibt es hierbei zu beachten?
Diese und zahlreiche Fragestellungen werden von uns regelmäßig beantwortet.
Wir stimmen mit den Mandanten die richtigen Schritte ab und setzen sie anschließend durch.
Darüber hinaus weisen wir sie auf sämtliche Schutzbestimmungen hin, die sie dem Arbeitgeber gegenüber geltend machen müssen, bevor sie erlöschen.
Für leitende Angestellte gilt ein verminderter Kündigungsschutz. An sie werden besonders hohe Anforderungen gestellt. Wir vertreten ihre Interessen insbesondere bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Insbesondere überprüfen wir sehr kritisch, ob die vermeintlich leitenden Angestellten auch de jure leitende Angestellte sind.
Ihre Ansprechpartner:
RA u. FA f. Arbeitsrecht Godejohann
RA Morawiak
zurück
.