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Gesellschafter
Wir beraten und vertreten Unternehmen sowie Einzelpersonen im Bereich des Gesellschaftsrechts. In diesen Bereich fallen insbesondere Fragen
der wirksamen Haftungsbeschränkung,
des Krisenmanagements und
der Unternehmenserweiterung und -restrukturierung.
Die Beratung umfasst insbesondere die Wahl der richtigen Rechtsform sowie die Gestaltung von und Beratung zu Gesellschaftsverträgen in denen die Rechtsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern und dem Organ (Vorstand, Geschäftsführer) geregelt werden.
Wir vertreten aber auch Gesellschafter in eine Auseinandersetzung mit der Gesellschaft und unterstützen die Gesellschafter in sämtlichen Haftungsfragen. Dies gilt insbesondere bei Unternehmen, die sich in der Krise befinden. Wir haben wiederholt erfolgreich Unternehmen bei der Restrukturierung begleitet und sämtliche damit einhergehenden Rechtsfragen, insbesondere die mit dem Arbeitsrecht einhergehenden Problemstellungen erfolgreich gelöst.
Ihre Ansprechpartner:
RA Godejohann
RA Morawiak
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