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Vertrieb und Handelsvertreter


Handelsvertreter sorgen nicht nur für den erforderlichen Umsatz eines Unternehmens, sondern bauen mit ihrer Tätigkeit einen hohen Unternehmenswert auf, der sich in einem großen Kundenstamm mit verdichteten Lieferbeziehungen ausdrückt. Zum Schutz dieser Lieferbeziehung werden häufig unwirksame Wettbewerbsabreden getroffen, die erst nach langer Zeit zum Schaden eines Marktteilnehmers führen. Bereits im Vorfeld stimmen wir die Ziele und Rahmenbedingungen des Handelsvertretervertrages ab, begleiten die Marktteilnehmer vor dem Abschluss des Vertrages und setzen die Interessen des Mandanten außergerichtlich und gerichtlich durch. Wie auch im Arbeitsrecht haben wir uns nicht auf die Handelsvertreter oder die Auftraggeberseite konzentriert, um stets Konflikte aus beiden Perspektiven einschätzen und bewerten zu können.
Die Formulierung und Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen spielt im Vertrieb eine wesentliche Rolle. Wir haben für zahlreiche Firmen Allgemeine Geschäftsbedingungen geprüft und überarbeitet und beobachten deshalb regelmäßig die aktuellen Entwicklungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Ihre Ansprechpartner:
RA Godejohann
RA Morawiak


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