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Geschäftsführer

Als Geschäftsführer treten Sie stets für die Gesellschaft auf und vertreten die Belange Ihres Unternehmens. Sie haften jedoch auch persönlich für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und der Verpflichtungen gegenüber den Gesellschaftern. Gegebenenfalls werden Sie auch strafrechtlich für Ihr Verhalten zur Rechenschaft gezogen.
Wir beraten und vertreten regelmäßig Geschäftsführer, die derartigen Haftungsszenarien gegenüberstehen. Dies gilt insbesondere, wenn Aufträge in die Krise geraten und es darauf ankommt, ein professionelles Konfliktmanagement anzuwenden.

Ihre Ansprechpartner:
RA Godejohann
RA Morawiak


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