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Bauunternehmen und Handwerker
Eine kalkulierte Gewinnmarge von 10% oder mehr des Bauvolumens kann ein Bauunternehmen nur erzielen, wenn es ihm gelingt, den Bauablauf so zu planen und durchzuführen, dass keine oder nur geringe Bauunterbrechungen stattfinden, die Zusammenarbeit mit Subunternehmen und Lieferanten reibungslos funktioniert. Um dieses Ziel zu erreichen, sind klare und verständliche Vereinbarungen erforderlich, die den Katalog der Rechte und Pflichten unmissverständlich regeln.
Dies betrifft insbesondere Fragen der
Vergütung bei veränderten Mengen und/oder im Fall von Änderungswünschen des Bauherrn
die Fälligkeit von Abschlagsrechnungen
die Anforderungen an die Qualität des eingebauten Baumaterials
Mangelbeseitigung und Ersatzvornahme
und schließlich der Umgang von Gewährleistungsrechte.
Bauabläufe werden häufig durch schleppende Arbeit eines oder mehrerer Vorunternehmen behindert. Dies führt zu erhöhten Kosten des betroffenen Handwerksbetriebes.
Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung von Mehrkosten im Zusammenhang mit Baubehinderungen, aber auch wenn ein mangelhaftes Vorgewerk besteht. Eine Auseinandersetzung beschränkt sich häufig nicht nur auf das Verhältnis des Unternehmers zum Bauherrn. Regelmäßig werden Subunternehmen, Architekten oder andere, am Bau tätige Handwerksunternehmen in eine Auseinandersetzung einbezogen. Wir analysieren gewissenhaft und umfangreich die vielfältigen Ansprüche und klären unsere Mandanten umfangreich über die erforderlichen außergerichtlichen sowie gerichtlichen Schritte auf. Maßnahmen ergreifen wir in Abstimmung mit dem Mandanten nach umfangreicher Abstimmung.
Ihre Ansprechpartner:
RA u. FA f. Bau- und Architektenrecht Godejohann
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