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Architekten
Architekten begleiten einen Bauherrn von der Planung des Bauvorhabens, über die baurechtliche Genehmigung, über die Kontrolle des Bauablaufs, bis zum Ablauf sämtlicher Gewährleistungsfristen.
Dabei haben die Architekten nicht nur darüber zu wachen, dass ihre Honoraransprüche durch eine klare Vertragsgestaltung geregelt werden, sondern dass sie ihren Urheberrechtsschutz an dem von ihnen geschaffenen geistigen Werk absichern können.
Architekten haften sehr häufig im Zusammenhang mit Baumängeln aufgrund fehlender oder mangelhafter Bauüberwachung.
Wir beraten und vertreten Architekten in Bezug auf die Durchsetzung des Honorars und klären sie über vertragliche Haftungsrisiken auf und wehren energisch Haftungsansprüche ab.
Ihr Ansprechpartner:
RA u. FA f. Bau- ud Architektenrecht Godejohann
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