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Arbeitgeber
Das Beratungsspektrum der von uns vertretenen Arbeitgeber ist kaum eingrenzbar.
Wir beraten und vertreten sie kompetent gegenüber
Hoheitsträgern (Gewerbeaufsichtsamt, Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften, etc.),
Mitarbeitervertretungen (Betriebsrat, Sprecherausschuss, etc.) sowie
Arbeitnehmern
in allen mit der Anbahnung, Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses einhergehenden arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen.
Dies umfasst auch den in der Praxis ungewöhnlich häufig auftretenden Fall des unlauteren Wettbewerbs im Zusammenhang mit dem Diebstahl von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.
Da wir Arbeitgeber unterschiedlichster Branchen ständig vertreten und beraten, können wir auf die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Branche eingehen.
Insbesondere können wir aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit besondere Fachkenntnisse und Erfahrung aufweisen bei der Durchsetzung von Kündigungen gegenüber
leitenden Angestellten,
kündigungsgeschützten Mitarbeiter (Betriebsräte, Schwerbehinderte, etc.) und
vollzeit- sowie teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern.
Unsere besondere Expertise liegt in der strategischen Beratung, die schon im Vorfeld einer Kündigung erfolgt. Die richtigen Überlegungen und strategischen Entscheidungen des Arbeitgebers bestimmen ganz wesentlich über einen späteren Erfolg oder Misserfolg vor Gericht.
Wir unterstützen den Arbeitgeber
bei der Beteiligung von Betriebsräten,
Integrationsämtern und
bei Massenentlassungen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit,
indem wir die erforderlichen Informationen mit dem Mandanten abstimmen und schriftlich gegenüber den Gremien vortragen. Wir vertreten Sie in Verhandlungen und setzen die erforderlichen Zustimmungsbescheide durch.
Bundesweit haben wir die Interessen von Arbeitgebern gegenüber dem Arbeitsgericht und den obergerichtlichen Instanzen vertreten. Dabei verfolgen wir die Strategie, neben der sorgfältigen Prozessführung proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um die Position des Arbeitgebers in dem Rechtsstreit systematisch zu verbessern.
Wir haben bereits wiederholt Unternehmensumstrukturierungen arbeitsrechtlich begleitet und Arbeitgeber bei der
Verhandlung und dem Abschluss von Betriebsschließungen,
bei Betriebsverlagerungen sowie
Versetzung größerer Arbeitnehmergruppen
begleitet. In dem Zusammenhang haben wir Arbeitgeber bei der Gestaltung und Durchsetzung von Interessenausgleichen und Sozialplänen beraten und vertreten.
Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt dem Abschluss und der Anpassung von Arbeitsbedingungen, die durch Gesetzesänderungen und nicht zuletzt durch eine Änderung der Rechtsprechung angepasst werden müssen. Regelmäßig passen wir gemeinsam mit den Mandanten die Arbeitsbedingungen an die aktuelle Gesetzes- und Rechtsprechungslage an.
In dem Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen gestalten wir
Aufhebungsverträge und
Arbeitszeugnisse.
Als Personalführungsinstrumente spielen
Abmahnungen,
Ermahnungen und
Personalgespräche
eine ganz wesentliche Rolle in dem arbeitsrechtlichen Alltag. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Ermittlung und dem Nachweis des entscheidenden Geschehensablaufs, die in eine Abmahnung münden und formulieren diese für Arbeitgeber vor. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung setzen wir die Interessen unserer Mandanten unnachgiebig durch.
Ihre Ansprechpartner:
RA u. FA f. Arbeitsrecht Godejohann
RA Morawiak
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