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Bauherren
Als Bauherr stehen Sie vor einer Vielzahl wichtiger Entscheidungen, deren rechtliche Tragweite Sie häufig erst sehr spät erkennen. Wesentliche Weichen werden bereits gestellt, bevor die eigentlichen Bauarbeiten beginnen.
Öffentliches Baurecht
Bauvorhaben müssen nicht nur vertragsgerecht und mangelfrei erstellt werden, sondern dem Bauplanungs- und vor allem dem Bauordnungsrecht entsprechen. Wir unterstützen Sie bei der Klärung aller Rechtsfragen, insbesondere zum Baugesetzbuch, der Baunutzungsverordnung, den Bauordnungen der Länder, insbesondere auch zu technischen Baubestimmungen. Anspruchsvolle technische Fragestellungen klären wir in Zusammenarbeit mit kompetenten Sachverständigen aus allen hierfür einschlägigen Fachbereichen. Wir streben stets einen reibungslosen Ablauf von Planungs- und Genehmigungsverfahren an.
Privates Baurecht
Um ein Bauvorhaben termingerecht und im Rahmen der geplanten Kosten sowie entsprechend den anerkannten Regeln der Technik zu errichten muss der Bauherr bereits im Vorwege wichtige Entscheidung treffen, etwa:
Soll der Bauvertrag mit einem Bauträger geschlossen werden oder doch in Begleitung eines Architekten mit verschiedenen Handwerksbetrieben?
Sollen die Gewerke auf Basis von Einheitspreisen oder eines Pauschalpreises ausgeschrieben werden?
Welche Form der Abnahme soll geregelt werden?
Sollen Fristenketten mit Pönalen vereinbart werden?
Wie können Mängel frühzeitig aufgedeckt werden und wie können Sie rechtssicher gerügt werden?
Wie ist zu verfahren, wenn Handwerksunternehmen ihre Leistung nicht oder nicht termingerecht erbringen?
Bereits seit 1993 beraten und vertreten wir Baubauherren erfolgreich aufgrund fachübergreifender Kenntnis, technischer und baubetrieblicher Zusammenhänge. Wir streben eine konstruktive, zeitsparende und kosteneffiziente Behandlung von Streitigkeiten an. Dies erzielen wir durch eine intensive Kommunikation mit den Baubeteiligten, weil wir wissen, dass Bauprozesse häufig langwierige, kompliziert und ausgesprochen kostenintensiv sind.
Lassen sich Prozesse nicht vermeiden, vertreten wir die Interessen des Mandanten energisch in gerichtlichen Verfahren bis hin zu erforderlich werdenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Ihr Ansprechpartner:
RA u. FA f. Bau- und Architektenrecht Godejohann
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