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Betriebsräte
Betriebsräte sind auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes mit zahlreichen Kompetenzen und Rechten ausgestattet worden. Wir informieren sie über ihre Rechte und unterstützen sie dabei, diese in der Praxis umzusetzen.
Sehr häufig stehen Betriebsräte sehr komplexen Fragestellungen gegenüber, die nicht nur arbeitsrechtlich anspruchsvoll sind, sondern unternehmenspolitisch nur mit einem besonderen Augenmerk umsetzbar sind.
Das Betriebsverfassungsgesetz verlangt von Arbeitgebern und Betriebsräten eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Diese vertrauensvolle Zusammenarbeit stößt an ihre Grenzen, wenn es darum geht, Belegschaftsinteressen gegen einseitig wirtschaftlich ausgerichtete unternehmerische Maßnahmen durchzusetzen.
In sozialen Angelegenheiten nach § 87 Abs. 1 BetrVG kann der Betriebsrat initiativ werden und den Arbeitgeber zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen etwa über Urlaubsgrundsätze oder Arbeitszeitgestaltung zwingen. Die Erstellung und Verhandlung derartiger Betriebsvereinbarungen ist ausgesprochen komplex, weil eine Vielzahl von Fallgestaltungen im Vorfeld schon berücksichtigt werden müssen.
Wir haben die von uns vertretenen Betriebsräte in zahlreichen Konstellationen bei dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen beraten und vertreten bis hin zur Vertretung in Einigungsstellenverfahren.
Auch bei personellen Einzelmaßnahmen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, das er in einer gerichtlichen Auseinandersetzung verteidigen muss. Auch in diesen Verfahren haben wir Betriebsräte wiederholt erfolgreich vertreten.
Besondere Anforderungen müssen erfüllt werden, wenn eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG vorliegen, weil die unternehmerischen Entscheidungen sich massiv auf die betroffenen Arbeitsverhältnisse auswirken, so dass der Betriebsrat diese Belange besonders beachten muss. In derartigen Konstellationen haben wir Betriebsräte aufgrund der besonderen Berufserfahrung wiederholt erfolgreich vertreten können.
Ihr Ansprechpartner:
RA u. FA f. Arbeitsrecht Godejohann
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